Schneeschuhwandern in Deutschland

Wo darf man mit Schneeschuhen abseits gehen?

Schneeschuhwandern zählt rechtlich als Betreten. Im Wald ist das fast überall auch abseits der Wege erlaubt – in Nationalparks und vielen Schutzgebieten aber nicht.

Vergleich · 8 Bundesländer

Regeln nach Bundesland

Links die Grundregel aus dem Wald- oder Naturschutzgesetz des Landes, rechts die wichtigste Winterregel in den Schneeschuh-Gebieten. Schilder vor Ort gehen immer vor.

Betreten abseits der Wege und Winterregeln in Schutzgebieten, nach Bundesland. Stand 07.10.2026.
BundeslandGrundregelSchutzgebiete im Winter
Bayernfrei
Betreten erlaubt, auch abseits der Wege. Skifahren zählt ausdrücklich zum Betreten der freien Natur.Art. 27, 29 BayNatSchG
Wegegebot
Nationalpark Bayerischer Wald: Wegegebot in den Kerngebieten vom 16.11. bis 14.07. Auerwild-Schutzgebiet am Arber: Wegegebot 01.11.–30.06. Wildschutzgebiete in den Alpen: verbindlich, mit Bußgeld. Wald-Wild-Schongebiete: 15.12.–30.04., freiwillig.VO Betretungsrecht NP Bayerischer Wald; Art. 21 BayJG; DAV
Baden-Württembergfrei
Wald darf betreten werden, auch abseits der Wege. Nicht in Naturverjüngungen, Forstkulturen und gesperrte Flächen.§ 37 LWaldG BW
Wegegebot
Naturschutzgebiet Feldberg: im Wald nur auf gebahnten, markierten Winterwegen; auf Freiflächen abseits erlaubt, mit 50 m Abstand zum Waldrand. Nationalpark Schwarzwald: Wegegebot das ganze Jahr, dazu Wintersperrungen meist ab 27.12.Regierungspräsidium Freiburg; Nationalpark Schwarzwald
Niedersachsenfrei
Freie Landschaft darf betreten werden. Begehen schließt Skilaufen ein. Nicht in Waldkulturen, Dickungen und Holzeinschlagsflächen.§§ 23, 24 NWaldLG
Wegegebot
Nationalpark Harz: absolutes Wegegebot im ganzen Park, auch für Schneeschuhe – Loipen, Skiwanderwege und Winterwanderwege nicht verlassen.§ 6 NPG Harz; nationalpark-harz.de
Sachsen-Anhalteingeschränkt
Im Harz gilt dasselbe wie in Niedersachsen. Der Nationalpark Harz liegt in beiden Ländern; die Gesetze sind gleich aufgebaut.NPG Harz (LSA)
Wegegebot
Nationalpark Harz mit Brocken: Wegegebot das ganze Jahr. Die Verwaltung nennt 88 km Winterwanderwege.§ 6 NPG Harz (LSA) 2005
Sachsenfrei
Wald und freie Landschaft dürfen betreten werden. Ski- und Schlittenfahren ohne Motor zählen zum Betreten.§ 11 SächsWaldG, § 27 SächsNatSchG
Wegegebot
Naturschutzgebiet Fichtelberg: ganzjährig verboten, Flächen außerhalb der Wege zu betreten. Schneeschuhe sind nicht eigens genannt, fallen aber darunter.VO NSG Fichtelberg 2008, § 4
Thüringenfrei
Wald darf zur naturverträglichen Erholung betreten werden. Nicht in Verjüngungsflächen, Forstkulturen und Holzeinschlagsflächen.§ 6 ThürWaldG
Wegegebot
Biosphärenreservat Thüringer Wald: in Pflege- und Kernzonen Wege nicht verlassen (u. a. Beerbergmoor, Schneekopfmoor). ThüringenForst bittet, im Winter Loipen und Wege nicht zu verlassen.ThürBR-VO Vessertal; thueringenforst.de
Hessenfrei
Wald darf zur Erholung betreten werden. Nicht in Verjüngungsflächen und während Holzernte.§§ 15, 16 HWaldG
Wegegebot
Biosphärenreservat Rhön: in allen Kernzonen und den meisten Naturschutzgebieten striktes Wegegebot. Im NSG Lange Rhön (bayerische Seite) bei geschlossener Schneedecke nur ausgewiesene Winterwanderwege.biosphaerenreservat-rhoen.de; NSG-VO Lange Rhön
Nordrhein-Westfaleneingeschränkt
Wald ja – freie Landschaft nur auf Wegen und Brachflächen. Behörden können das Betreten zum Schutz der Tiere zwischen 17 und 8 Uhr auf Wege beschränken.§§ 2, 3, 5 LFoG, § 57 LNatSchG NRW
prüfen
Auf Schilder von Naturschutzgebieten achten, etwa am Kahlen Asten. Eine eigene Winterregel für Schneeschuhe haben wir nicht gefunden.recht.nrw.de

Grundregel: Betreten auf eigene Gefahr

Das Bundesnaturschutzgesetz und die Waldgesetze der Länder erlauben jedem, Wald und freie Landschaft zur Erholung zu betreten. Schneeschuhwandern gehört dazu – Bayern, Sachsen und Niedersachsen nennen das Skifahren sogar ausdrücklich als Teil des Betretens. Überall verboten sind junge Pflanzungen und Naturverjüngungen, Holzeinschlagsflächen, gesperrte Flächen und forst- oder jagdbetriebliche Einrichtungen.

Unter dem Schnee sind junge Bäume oft nicht zu sehen. Schneeschuh-Kanten und Stöcke brechen Triebe ab. Wer abseits geht, meidet deshalb dichte Jungwüchse auch dann, wenn sie nicht beschildert sind.

Wegegebot in Nationalparks und Naturschutzgebieten

In den Nationalparks Harz und Schwarzwald darf man die Wege das ganze Jahr nicht verlassen. Im Nationalpark Bayerischer Wald gilt das Wegegebot in den Kerngebieten vom 16. November bis 14. Juli. Viele Naturschutzgebiete in Schneeschuh-Gebieten – Feldberg, Fichtelberg, Lange Rhön – haben eigene Verordnungen. Ein Verstoß ist eine Ordnungswidrigkeit; im Nationalpark Bayerischer Wald sind Geldbußen bis 25.000 € möglich.

Warum Wildruhe im Winter zählt

Auerhuhn, Birkhuhn, Schneehase und Gämse kommen im Winter mit wenig Energie aus. Jede Flucht durch tiefen Schnee kostet Reserven, die sie bis zum Frühjahr nicht mehr auffüllen können. Am Feldberg weist das Regierungspräsidium darauf hin, dass häufige Störungen beim Auerhuhn zum Hungertod führen können.

  • Auf ausgeschilderten Schneeschuh-Trails und Winterwanderwegen bleiben.
  • Waldränder und Futterstellen meiden, Abstand zu Tieren halten.
  • Gipfel und Grate im Hochwinter nach DAV-Empfehlung erst nach 10 und vor 16 Uhr betreten.
  • Nicht in der Dämmerung oder nachts gehen, Hunde an die Leine.

Bayerische Alpen: Wildschutzgebiete und Wald-Wild-Schongebiete

In den Alpen gibt es zwei Arten von Ruhezonen. Wildschutzgebiete setzen die Behörden nach dem Bayerischen Jagdgesetz fest; das Betreten ist dort im Winter verboten, Verstöße kosten Bußgeld. Wald-Wild-Schongebiete sind ein Projekt des DAV mit dem Bayerischen Umweltministerium: Sie gelten seit 2024 jedes Jahr vom 15. Dezember bis 30. April und sind freiwillig. Beide sind in der Winterkarte von alpenvereinaktiv.com und in den Alpenvereinskarten eingetragen, im Gelände stehen grüne Schilder.

Quellen: Art. 29 BayNatSchG; Nationalpark Bayerischer Wald; Nationalpark Harz; VO NSG Fichtelberg; DAV – Wald-Wild-Schongebiete; abgerufen am 07.10.2026